Unsere Satzung

Hier finden Sie unsere Satzung, nach der wir unsere Kinder- und Jugendarbeit gestalten und die uns als Leitfaden für unsere Arbeit dient. Sie wurde mit der Gründung verabschiedet und seit dem immer wieder weiterentwickelt und erweitert. Die letzte Änderung fand am 04. Dezember 2016 statt.

Satzung der Katholischen Jugend Hausen

 

(letzte Änderung am 04.12.2016)

  • Präambel
  • §1 Name, Sitz und Zeichen
  • §2 Ziele und Aufgaben
  • §3 Aufbau:
    • §3a Pfarrjugendrat (PJR)
    • §3b Wahlversammlung
    • §3c Gruppenstunden und Jugendtreffs
    • §3d Gruppenleiterrunde
    • §3e Ministrantengruppen
    • §3f Ministrantenleiterrunde
    • §3g Arbeitskreise (AK´s)
    • §3h Zeltlagerteam
    • §3i Freie Mitarbeiter
  • §4 Kasse
  • §5 Mitgliedschaft
  • §6 Schlussbestimmungen

 

Präambel

Die Katholische Jugend Hausen ist eine eigenständige Gruppierung der Katholischen Pfarrgemeinde St. Josef Hausen in Obertshausen und gestaltet als Teil dieser Gemeinde deren Leben aktiv mit. Grundlage von jeglichem Tun und Handeln ist das christlich- jüdische Menschenbild und die Botschaft Jesu von der Barmherzigkeit Gottes. Eine weitere Grundlage bilden die demokratischen Werte der Bundesrepublik Deutschland, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Wir grenzen uns bewusst von radikalen politischen Ansichten ab und behandeln jeden unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung gleich. Das wichtigste Anliegen der KJH ist die Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Pfarrgemeinde. Darüber hinaus erklärt sich die KJH solidarisch mit den Anliegen und Bedürfnissen aller Kinder und Jugendlichen.

 

  • 1 Name, Sitz und Zeichen

Die Kinder- und Jugendgruppen der Pfarrei St. Josef Hausen führen im Zusammenschluss den Namen „Katholische Jugend Hausen“ und die Abkürzung „KJH“. Die Gruppen der KJH treffen sich in der Regel im Souterrain des Pfarrer-Schwahn-Hauses der Pfarrgemeinde St. Josef Hausen.

 

Die KJH führt offiziell folgendes Zeichen in ihrem Namenszug:

 

  • 2 Ziele und Aufgaben

Das Ziel der KJH ist die Vermittlung des christlichen Glaubens und vor allem der christlichen Werte, insbesondere von Toleranz im Umgang miteinander und Verantwortungsbewusstsein für das eigene Tun und Handeln, sowie die Einführung der Kinder und Jugendlichen in das Leben der Gemeinde.

Die Hauptaufgabe der KJH ist die Hilfe zur persönlichen und sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in ihrem Einflussbereich. Durch die Aktivitäten und das Handeln der KJH sollen den Kindern und Jugendlichen Freiräume zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten geschaffen werden. Insbesondere durch Freizeitangebote versucht die KJH, aktiv auf die Lebensgestaltung der Kinder und Jugendlichen Einfluss zu nehmen.

Die KJH bemüht sich in ihrer Jugendarbeit den Anforderungen pädagogischer und methodischer Erkenntnisse gerecht zu werden, Gruppenstunden und Jugendtreffs konzeptionell zu gestalten, religiöse und gesellschaftliche Themen einzubinden und in gruppenübergreifende Aktivitäten der Pfarrgemeinde zu integrieren.

Die Mitglieder der KJH sollen Ansprechpartner und Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche sowohl im christlichen, als auch im gesellschaftlichen Sinne sein.

 

  • 3 Aufbau
  • 3a Pfarrjugendrat (PJR)

Der Pfarrjugendrat ist der Vorstand der KJH. Er trifft sich zwei Mal im Quartal. Der PJR kann gegen Beschlüsse der Arbeitskreise (AK) und Gruppierungen auf seiner unmittelbar darauffolgenden Sitzung mit einfacher Mehrheit ein Veto einlegen. Der Pfarrjugendrat wird jährlich in der Wahlversammlung gewählt.

Der Pfarrjugendrat umfasst folgende, durch Wahl zu besetzende Ämter:

 

– Pfarrjugendleitung (PJL)

– Kassenwart

– Schriftführer

– Pressewart

– Materialwart

– Obmann Gruppenstunde & Jugendtreffs

– Obmann Offene Jugendarbeit (Bistroleitung)

– Ministrantenvertreter

– Jugendvertreter im Pfarrgemeinderat

 

Zu jedem Amt können sich sowohl einzelne Personen als auch mehrere Personen als Team aufstellen lassen. Ein Team kann nur als solches gewählt werden. Das Mindestalter zur Wählbarkeit beträgt 16 Jahre, für das Amt des Kassenwartes 18 Jahre. Zur Pfarrjugendleitung können sich sowohl einzelne Personen, als auch mehrere Personen als Team aufstellen lassen, mindestens eine Person muss 18 Jahre alt und römisch-katholisch sein. Ein Team kann nur als solches gewählt werden.

Jedes Team hat nur eine gemeinsame Stimme, mit Ausnahme der Pfarrjugendleitung. Der PJR hat die Möglichkeit einzelne Personen bei schwerwiegendem Fehlverhalten mit 2/3 Mehrheit aus der KJH auszuschließen.

 

  • 3b Wahlversammlung

Die Wahlversammlung ist das oberste Organ der KJH. Sie muss mindestens einmal im Jahr einberufen werden, möglichst am ersten Sonntag im Dezember. Sie wählt den Pfarrjugendrat und kann Änderungen an dieser Satzung beschließen. Der amtierende Pfarrjugendrat hat spätestens 4 Wochen vor der Wahl im KJH-Bistro Listen auszuhängen, in die für jedes Amt Wahlvorschläge eingetragen werden können.

Die Frist zur Eintragung von Wahlvorschlägen endet 1 Woche vor der Wahl, das genaue Datum muss auf den Listen angegeben werden.

Unter besonderen Umständen kann der Pfarrjugendrat bis spätestens zum Beginn der Wahlversammlung weitere Kandidaten hinzufügen. Die Pfarrjugendleitung hat alle Wahlberechtigten mit einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der vorläufigen Kandidatenvorschläge zur Wahlversammlung einzuladen. Eine Benachrichtigung ist auch digital möglich.

Wahlberechtigt sind alle Gruppenleiter der KJH, Mitglieder aktiver Jugendtreffs sowie die freien Mitarbeiter. Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Wahlberechtigten beschlussfähig. Nach Beginn der Versammlung und vor der Durchführung der Wahl müssen von der Versammlung ein Wahlleiter und zwei Wahlhelfer bestimmt werden.

Die Wahlen müssen in schriftlicher und geheimer Form durchgeführt werden, die einzelnen Ämter sind separat zu wählen. Nicht oder nicht korrekt ausgefüllte Wahlzettel gelten als ungültig.

 

  • 3c Gruppenstunden und Jugendtreffs

Nach jeder Erstkommunion wird für den entsprechenden Jahrgang eine neue Gruppenstunde gebildet, sie besteht für 7 Jahre (in der Regel bis zur Firmung). Jede Gruppenstunde wird von zwei oder mehr von der Gruppenleiterrunde gewählten Gruppenleitern geleitet. Die Gruppenstunden treffen sich in der Regel einmal wöchentlich zu einer festen Zeit. In dieser Zeit haben die Gruppenleiter die Aufsichtspflicht für die anwesenden Kinder. Jeder Gruppenleiter vertritt die Interessen seiner Gruppe automatisch in der Gruppenleiterrunde. Nach Ihrem letzten Zeltlager kann eine Gruppenstunde als Jugendtreff fortgeführt werden, solange sich ein verantwortlicher Leiter findet. Gruppenleiter müssen mindestens 16 Jahre alt sein, Leiter von Jugendtreffs mindestens 18 Jahre alt.

 

  • 3d Gruppenleiterrunde

Die Gruppenleiterrunde setzt sich aus den festen Gruppenleitern aller Gruppenstunden der KJH zusammen, für diese besteht Anwesenheitspflicht. Sie ist immer beschlussfähig. Sie trifft sich mindestens zweimal im Jahr in geschlossenen Sitzungen um den Erfahrungsaustausch und die Kommunikation unter den Gruppenleitern zu fördern und über aktuelle Probleme innerhalb der Gruppen zu beraten. Die Gruppenleiterrunde wählt neue Gruppenleiter und kann diese wieder abwählen. Ein Team fest gewählter Gruppenleiter muss aus mindestens einer männlichen und einer weiblichen Person bestehen. Insgesamt können maximal vier Personen pro Gruppe fest gewählt werden. Besteht ein Team aus 4 fest gewählten Gruppenleitern, müssen es zwei Gruppenleiter und zwei Gruppenleiterinnen sein.

Der Obmann Gruppenstunden lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Ministrantengruppenleiter und Gruppenleiter aktiver Jugendtreffs sind ebenfalls Mitglieder der Gruppenleiterrunde und werden zu den Sitzungen eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht. Stimmberechtigte Mitglieder des Pfarrjugendrates dürfen bei der Wahl der Gruppenleiter ebenfalls anwesend sein und sind stimmberechtigt, jedoch hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme.

 

  • 3e Ministrantengruppen

Neben den Gruppenstunden bildet sich jährlich eine Ministrantengruppe mit – in der Regel – zwei Gruppenleitern. Die Inhalte der Ministrantengruppen werden auch durch ihren besonderen Dienst bestimmt. Für die Ministranten gibt es eine eigene Ministrantenleiterrunde.

 

  • 3f Ministrantenleiterrunde

Die Ministrantenleiterrunde besteht aus den festen Leitern aller Ministrantenstunden. Sie trifft sich in regelmäßigen Abständen unter der Leitung eines Verantwortlichen um die spezifischen Belange der Ministranten zu berücksichtigen sowie die Leiter von neuen Minstrantenstunden zu wählen. Die Ministranternleiterrunde sollte stets einen Vertreter in die Sitzungen des Pfarrjugendrates entsenden.

 

  • 3g Arbeitskreise (AK´s)

Bei besonderen Anlässen ruft der PJR Arbeitskreise ins Leben. Sie setzten sich aus freien Mitarbeitern und Gruppenleitern zusammen, arbeiten selbständig, sind jedoch an den PJR rückgebunden. Jeder Arbeitskreis hat einen Ansprechpartner zu bestimmen, der den Kontakt zum PJR und zum Pfarrjugendrat hält sowie zu den Treffen des AK einlädt und diese leitet.

Jeder Arbeitskreis hat über seine Arbeit Protokoll zu führen, der Ansprechpartner ist für die Einreichung des Protokolls beim Schriftführer des PJR und die Weiterleitung an die Mitglieder des Arbeitskreises verantwortlich. Jeder Arbeitskreis hat nach Abschluss seiner Arbeit eine Reflexion zu machen und von dieser ebenfalls ein Protokoll anzufertigen. Sofern der Arbeitskreis finanzielle Mittel der KJH verwendet hat, ist dem Kassenwart zudem zeitnah eine ordentliche Abrechnung zukommen zu lassen.

 

  • 3h Zeltlagerteam

Das erste Zeltlagertreffen findet im Anschluss an die Wahlversammlung statt. Das Amt Obmann Gruppenstunde hat alle festen Gruppenleiter sowie die letzte Lagerleitung schriftlich oder auf digitalem Wege einzuladen. Weitere Interessenten sollten Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Zeltlagerteam bis zu diesem Termin an das Amt Obmann Gruppenstunde weitergeleitet haben. Hierfür wird im Bistro eine Liste ausgehängt in der sich Interessenten eintragen können. An den ersten Treffen soll festgehalten werden, welche festen Gruppenleiter ins Zeltlager mitfahren und Vorschläge für die Besetzung der freien Plätze gemacht werden. Als erstes wählt das bis dahin bestehende Team die Lagerleitung. Jeder Kandidat darf sich nur in einem Team aufstellen lassen. Danach werden die Hiwis gewählt. Über freie Plätze in einer Gruppe sollten die Mitglieder der Gruppe zusammen entscheiden. Als alleiniger Gruppenleiter (männlich oder weiblich) hat man ein Vetorecht gegen den zweiten Gruppenleiter, der eventuell vom Rest der Gruppe bestimmt wurde. Für den weiteren Ablauf ist die Lagerleitung verantwortlich.

 

  • 3i Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind alle Personen, die sich im vergangenen Jahr aktiv an einem der Arbeitskreise oder einer der Gruppierungen der KJH beteiligt haben.

 

  • 4 Kasse

Die KJH verwaltet ihre Finanzen selbständig. Der Kassenwart darf nicht eigenmächtig über das Kapital der KJH verfügen.

Ausgaben bis 50,- € für Gruppenanschaffungen p.a. je Gruppe können von den Gruppenleitern direkt beim Kassenwart abgerechnet werden. Ausgaben über 50,- € müssen vom Pfarrjugendrat genehmigt werden.

Die Gewinn und Verlustrechnung der KJH ist vom Kassenwart am Jahresende dem Pfarrjugendrat darzulegen. Zudem bereitet der Kassenwart die jährliche Rechnungslegung und -prüfung gegenüber dem Verwaltungsrat der Pfarrei vor.

Bei einer Kassenübergabe ist ein Rechenschaftsbericht zu erstellen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

  • 5 Mitgliedschaft

Mitglied in der KJH ist, wer sich zu den Zielen und Aufgaben der KJH bekennt und Mitglied einer Gruppierung oder eines Arbeitskreises ist. Die KJH erhebt von ihren Mitgliedern keine Beiträge. Es ist den Gruppen jedoch freigestellt, eine eigene Gruppenkasse zu führen.

 

  • 6 Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt in Kraft nach Zustimmung von 2/3 der anwesenden in der Wahlversammlung sowie des Pfarrers.

Die Satzung kann auf Antrag eines Mitgliedes unter Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der Wahlversammlung außer Kraft gesetzt werden. Dieser Antrag muss spätesten mit der Einladung zur Wahlversammlung eingegangen sein.

Eine Satzungsänderung bedarf:

– des Antrags eines Mitgliedes der Wahlversammlung                                                                                        – einer 2/3 Mehrheit in der Wahlversammlung                                                                                                     – und der Zustimmung des Pfarrers.